Kombinationsleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können in Kombination bezogen werden. Je nach anteiligem Verbrauch der Pflegesachleistung wird der dann verbleibende Anteil des Pflegegeldes ausgezahlt. Bei dieser Variante zahlt die Pflegekasse zunächst die Pflegesachleistungen der Pflegeeinrichtung bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Das Pflegegeld bemisst sich anschließend danach, wieviel Prozent vom höchstmöglichen Sachleistungsbetrag der Pflegedienst nicht in Anspruch genommen hat. Der nicht in Anspruch genommene Prozentanteil wird dann vom Pflegegeld des bestehenden Pflegegrades berechnet.